Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Der/die Künstler verpflichte (t) n sich, am Veranstaltungstag den musikalischen Teil zu erbringen.
2. Das Entgeld wird mit dem Veranstaltungsende fällig und ist an den/die Künstler in bar auszuzahlen. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen von 9,5 % geschuldet ohne weiteren Nachweis.
Steuern und staatliche Abgaben, sowie Gema-Gebühren,werden vom Veranstalter getragen.
Essen und Getränke sind für den Künstler frei.
Steuern und staatliche Abgaben, sowie Gema-Gebühren,werden vom Veranstalter getragen.
Essen und Getränke sind für den Künstler frei.
3a. Sollte der/die Künstler durch Krankheit oder Unfall oder durch höhere Gewalt verhindert sein, verpflichtet sich der/die Künstler -soweit im Einzelfalle möglich- einen gleichwertigen Ersatz zu vermitteln, sowie den Veranstalter rechtzeitig zu benachrichtigen.
Weitere Ansprüche gegen den/die Künstler sind ausgeschlossen.
Weitere Ansprüche gegen den/die Künstler sind ausgeschlossen.
3b. Sollten die Auftritte, zu denen sich der/die Künstler verpflichtet hat/haben, nicht stattfinden können aus Gründen, die in der Person des Veranstalters liegen, verpflichtet sich der Veranstalter an den/die Künstler, wegen "Nichterfüllung eines Vertrages" eine Entschädigung von 30% des vereinbarten Entgeltes zu zahlen.
4. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag besteht für den Veranstalter nur , wenn ein solches im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.
5. Für ausreichenden Stromanschluß(230V/10A)sorgt der Veranstalter.
6. Vorliegender Vertrag wurde individuell ausgehandelt. Mündliche Vereinbarungen sind nicht gültig. Weitere als die hier vorliegenden Vereinbarungen wurden nicht getroffen.**Ergänzende Regelungen für Veranstaltungen wurden nicht getroffen. Staatliche Abgaben wie Vergnügungssteuer und Gebühren für die Arbeitsbewilligung usw. werden vom Veranstalter getragen.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Waldshut.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Waldshut.
7. Bei Wunschtitel die nicht zum Repertoire des/der Künstler(s) gehören und zur Veranstaltung benötigt werden müssen Texte,Noten oder Tonträger mindestens 4 Wochen vor Auftritt dem/der Künstler zur Verfügung gestellt werden.
8. Bei Veranstaltungen im Freien,verpflichtet sich der Veranstalter einen sicheren und wasserdichtenÜberbau zu erstellen. Für etwaige Schäden an Instrumenten oder Teilen der Anlage , haftet der Veranstalter in vollem Umfang.